Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der Firma tex-solution GmbH, St. Gallen

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen der tex-solution GmbH. Für Lieferungen/Leistungen ins Ausland gilt Schweizer Recht. Sollte es zu Abweichungen von diesen AGB´s kommen, sind diese nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wenn diese von unseren AGB´s abweichen. Mit Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere AGB´s an.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, handelt es sich bei den zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Größen oder Maßangaben nur um ungefähre Angaben. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt die rechtsverbindliche Auftragsannahme, die wiederum durch die Lieferung und/oder die Rechnungsstellung ersetzt werden kann. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

3. Preise

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anders vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben wie etwa in Katalogen, auf Internetseiten und in sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Firmensitz. Angegebene Frachtkosten gelten jeweils nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Wir übernehmen für die Aktualität der veröffentlichten Preise keine Haftung. Preisänderung oder Produktaktualisierung ohne Vorankündigung behalten wir uns vor.

 

4. Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Rechnungsbetrag wird per Vorkasse oder per Nachname ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überweisungen ist unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben. Anstelle dieser üblichen Zahlungskonditionen behalten wir uns das Recht vor, mit einer anderen mit dem Kunden vereinbarten Zahlungskondition zu liefern. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, eine Bonitätsprüfung  vorzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren Geschäften. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr sowie Mahngebühren in Höhe von SFr. 5,00 pro Mahnung anzusetzen und zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung die Bezahlung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist, werden sofort alle offenen Rechnungen des Kunden zur umgehenden Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso oder an einen Rechtsanwalt zur Titulierung übergeben werden. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt sowie unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die richtige und vollständige Angabe der Rechnungsnummer ist bei Zahlung/Überweisung zwingend erforderlich, auch dann, wenn der Kunde bereits vorab den Zahlungsbeleg per Fax oder Mail an uns versendet hat. Sollte es wegen fehlender oder unvollständiger Angaben zu Lieferverzögerungen oder Terminüberschreitungen kommen, sind diese nicht unserem Unternehmen anzulasten.

 

5. Lieferungen, Versand und Versandkosten

Lieferungen/Leistungen erfolgen ab Firmensitz auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand erfolgt durch einen von uns beauftragten Frachtführer. Wenn es zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins notwendig ist, die Lieferung per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten vorzunehmen, gehen die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.Teillieferungen sind jederzeit zulässig und können vom Auftrageber nicht zurückgewiesen werden. Wir versuchen angegebene Liefertermine unbedingt einzuhalten. Gleichwohl dienen sie mangels ausdrücklicher Bestätigung eines festen Termins nur als Anhaltspunkt über die Leistungszeit. Wird die Frist überschritten, berechtigt dies in keinem Fall zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Können dennoch vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug durch unseren Vorlieferanten nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, wahlweise, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt ein vereinbarter Liefertermin als eingehalten, wenn die Ware spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Liefertermin einem Frachtführer übergeben oder für versandbereit erklärt wurde. Sollte es zum Lieferverzug kommen, ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 4 Wochen nicht unterschreiten soll. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt. Für Bestellungen, die der Kunde nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung storniert, werden von gesamten Auftragssumme 20 % als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Für die uns zugesandten Logos/Motive trägt alleine der Kunde die Verantwortung. Es obliegt nicht unserem Unternehmen, zu überprüft, ob es sich ggf. um ein geschütztes Logo handelt und dadurch Urheberrechte verletzt werden.

Änderungen an der ursprünglich bekanntgegebenen Lieferanschrift bzw. Versandart müssen uns spätestens 2 Tage vor dem geplanten Versandtermin schriftlich vorliegen. Nur dann können wir gewährleisten, dass diese Änderungen noch umgesetzt werden können.

 

6. Muster

Bei der Umsetzung des bestellten Logos kann es bei der Übermittlung per Mail zu farblichen Abweichungen kommen. Nur bei Stickproben, die per Post an den Kunden gehen, wird die 100%ige farbliche Übereinstimmung zwischen Stickprobe und der dann gelieferten Textilien von uns gewährleistet. Die Zusendung der Stickprobe per Post muss der Kunde ausdrücklich schriftlich anfordern, ansonsten ist nur die Zusendung von Freigabe-Bildern per Mail vorgesehen. Speziell für den Kunden gefertigte oder angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Sondervereinbarungen bezüglich der Muster gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Rückgabe oder Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei bestickten Musterbestellungen bis 10 Stück wird vorab keine Freigabe-Bilder per Mail verschickt. Sollte es z.B. bei der farblichen Umsetzung des Logos zu Abweichungen gegenüber der Vorlage des Kunden kommen, berechtigt es den Kunden nicht, den Rechnungsbetrag zurückzufordern oder die bestickte Ware an zurückzusenden.

 

7. Gewährleistungsmängel und Beanstandungen

Beanstandungen/Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Lieferung - bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Bekanntwerden - schriftlich an uns zu richten. Sind Mängel nur an einem Teil der Lieferung aufgetreten, so ist der Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen oder nach Wahl auf unsere Kosten zurückzusenden. Wenn die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt wurde, gehen die dafür anfallenden Kosten für das Zusammenführen der beanstandenden Ware zu Lasten des Auftraggebers. Ist die Beanstandung berechtigt, haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche auf Wandlung des Vertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Das gilt auch für alle Folgeschäden. Veredelte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen und kann nicht mehr beanstandet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung hinsichtlich Menge und/oder Qualität/Ausführung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. bei Lieferung an Dritte von diesem Dritten untersuchen zu lassen.

 

8. Marken- und Urheberrechte Dritter; Datenschutzrechte

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die von ihm gewünschte Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere aber nicht abschließend Marken und/oder Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die tex-solution von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und alle dadurch entstehenden Kosten der tex-solution  unverzüglich zu übernehmen. Die tex-solution GmbH ist berechtigt, den an den Kunden gelieferten Artikel bzw. die Werbeaufschrift für werbliche Zwecke abzubilden. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die Daten der Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet

 

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist St.Gallen

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der AGB´s unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, sofern eine Regelung nach dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung nicht gefunden werden kann.